Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

Die Jahresrechnung für 2025 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.

1.            Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

EINNAHMEN

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr

+

5.758.045,71

1.284.078,04

7.042.123,75

1.2 Neue Haushaltsreste

+

0,00

0,00

   0,00

1.3 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahr

-

0,00

0,00

   0,00

1.4 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

29.261,24

0,00

29.261,24

1.5 Bereinigte Soll-Einnahmen

=

5.728.784,47

1.284.078,04

7.012.862,51

AUSGABEN

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr

+

5.728.784,47

1.284.078,04

7.012.862,51

1.7 Neue Haushaltsreste

+

0,00

0,00

   0,00

1.8 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

   0,00

1.9 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

0,00-

0,00

0,00-

1.10 Bereinigte Soll-Ausgaben

=

5.728.784,47

1.284.078,04

7.012.862,51

Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10)

2.            Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und                Verwahrgelder

2.1 Unerledigte Vorschüsse

-4.948,02 €

2.2 Unerledigte Verwahrgelder

3.178.767,95 €

3.            Stand des Vermögens und der Schulden

Stand zu Beginn

des Haushaltsjahres

Zugang

Abgang

Stand am Ende des Haushaltsjahres

3.1 Vermögen

4.110.881,34

7.302,02

274.834,64

3.843.348,72

3.2 Schulden

1.771.950,00

0,00

112.160,00

1.659.790,00